Haben Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Haare mehr? Die schweizerische Invalidenversicherung (AHV/IV) bietet eine finanzielle Unterstützung für Betroffene, die einen Haarersatz und / oder Gesichtsepithesen benötigen.

Hierzu zählen auch jegliche Arten von Kopfbedeckungen, Pflegeprodukte für Ihren Haarersatz, sowie Echthaar-Augenbrauen, wie Sie sie in unserem Sortiment finden. Kopfrausch ist ein AHV/IV anerkanntes Unternehmen.

Der Ablauf ist ganz einfach:

1. Anmeldung bei der schweizerischen Invalidenversicherung
Hierzu stellen wir Ihnen zwei Formulare als Download zur Verfügung:

2. Formulare einreichen
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular, zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung (Arztzeugnis), bei der AHV/IV Stelle Ihres Wohnkantons ein. Alle Adressen der kantonalen AHV/IV Stellen finden Sie hier:

3. Bestätigung der AHV/IV Stelle
Mit der Bestätigung der AHV/IV-Stelle erhalten Sie eine sogenannte NIF-Identifikationsnummer und haben damit einen jährlichen Anspruch auf den Bezug von Haarersatzprodukten (Perücken, Pflegeprodukte und Kopfbedeckungen), im Wert von bis zu CHF 1’500.—. Ab dem AHV Alter verringert sich der Betrag auf CHF 1’000.— pro Jahr. Gesichtsepithesen in Form der Echthaar-Augenbrauen werden ohne Kostenlimit vergütet.

4. Rückerstattung des Rechnungsbetrages
Schreiben Sie Ihre persönliche NIF Kennziffer auf die Rechnungskopie und reichen Sie diese, nachdem Sie die Rechnung bezahlt haben, der AHV/IV-Stelle ihres Kantons ein. Diese wird Ihnen den Betrag zurückerstatten.

Bei Fragen oder Unsicherheiten sind wir gerne für Sie da.