Kostenübernahme
Haben Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Haare mehr? Die Sozialversicherungsanstalten der Schweiz (AHV/IV) bieten eine finanzielle Unterstützung für Betroffene, die einen Haarersatz und /oder Gesichtsepithesen benötigen.
Dazu gehören auch alle Arten von Kopfbedeckungen, Pflegeprodukte für Ihren Haarersatz und Echthaar-Augenbrauen, wie Sie sie in unserem Sortiment finden.
Kopfrausch ist ein von der AHV/IV anerkanntes Unternehmen.
2. Formular einreichen
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung (Arztzeugnis) bei der AHV-/IV-Stelle Ihres Wohnkantons ein. Alle Adressen der kantonalen AHV/IV Stellen finden Sie hier:
3. Bestätigung der AHV-/IV-Stelle
Mit der Bestätigung der AHV-/IV-Stelle erhalten Sie eine sogenannte NIF-Identifikationsnummer und haben damit einen jährlichen Anspruch auf den Bezug von Haarersatz-Produkten (Perücken, Pflegeprodukte und Kopfbedeckungen) im
Wert von bis zu CHF 1’500.—.
Ab dem AHV-Alter verringert sich der Betrag auf CHF 1’000.— pro Jahr.
4. Rückerstattung des Rechnungsbetrages
Schreiben Sie nach dem Bezahlen der Rechnung Ihre persönliche NIF-Nummer auf den Rückforderungsbeleg und reichen Sie diesen bei der AHV-/IV-Stelle Ihres Wohnkantons ein. Diese wird Ihnen den Betrag zurückerstatten.
Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne weiter.
+41 71 351 12 18
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr.
Oder schreiben Sie uns ein E-Mail:
info@kopfrausch.com